Wer an einen Mini-Markt im Wohnhaus denkt, hat oft den Smart Store vor Augen: Kühlschrank-Automaten und Regale im Eingangsbereich oder Gemeinschaftsraum, bezahlt wird an einer Selbstbedienungskasse. Das Modell wächst — ist aber nicht das einzige.
HomeMarket geht einen anderen Weg: Ein Bewohner lagert die Ware in der eigenen Wohnung und beliefert die Nachbarn, die in der App bestellen. Hier der direkte Vergleich für Bewohner, Hausverwaltungen und alle, die gründen möchten.
Der Vergleich auf einen Blick
| Smart Store / Kühlschrank-Automat | HomeMarket (Laden aus der Wohnung) | |
|---|---|---|
| Betreiber | Spezialisierte Firma oder Franchisenehmer | Ein Bewohner des Hauses |
| Standort | Gemeinschaftsfläche (Eingang, Keller, Gemeinschaftsraum) | In der Wohnung des Verkäufers |
| Fläche vom Haus | Ja | Nein |
| Zustimmung | Vertrag mit Vermieter, bei WEG meist Beschluss | Keine Gemeinschaftsfläche; Verkäufer beachtet Mietvertrag und Hausordnung |
| Ausstattung | Kühlgeräte, Regale, Kameras, Kasse, Strom | Nichts in Gemeinschaftsflächen |
| So kauft man ein | Hingehen und am Automaten zahlen | In der App bestellen und an der Tür erhalten |
| Diebstahl und Schwund | Möglich (Selbstbedienung) | Gering: Die Ware bleibt beim Verkäufer |
| Investition zum Start | Hoch | Keine Anfangsinvestition auf der Plattform, nur Ware |
| Wer am Gewinn verdient | Der Betreiber (das Haus ggf. per Umsatzbeteiligung) | Der Bewohner, der verkauft |
So funktioniert ein Smart Store
Eine Firma stellt einen kleinen Selbstbedienungsmarkt in eine Gemeinschaftsfläche, befüllt ihn und kümmert sich um die Wartung. Die Bewohner nehmen sich die Ware und zahlen am Automaten mit Karte. Meist stellt das Haus Fläche und Strom zur Verfügung und erhält eventuell einen Anteil am Umsatz.
- Vorteile: rund um die Uhr geöffnet, größeres Sortiment in sehr großen Anlagen, kein Aufwand für die Bewohner.
- Zu beachten: braucht freie, überwachte Fläche, Zustimmung, Vertrag, Strom und Schwundkontrolle; man muss hingehen.
So funktioniert HomeMarket
Ein Bewohner eröffnet einen Laden in der App HomeMarket Seller, lagert einige Produkte zu Hause und bedient die Nachbarn im eigenen Haus. Die Nachbarn kaufen in der App HomeMarket, zahlen per Karte oder bar bei Lieferung, und der Verkäufer bringt die Bestellung an die Tür.
- Vorteile: keine Gemeinschaftsfläche, Lieferung an die Tür in Minuten, Start ohne Anfangsinvestition auf der Plattform, der Verdienst bleibt bei einem Nachbarn.
- Zu beachten: braucht einen Bewohner, der zu Stoßzeiten bedient; das Sortiment startet klein und wächst mit der Nachfrage.
Lust zu starten? Hier geht es Schritt für Schritt zum eigenen Mini-Markt.
Was Hausverwaltung und WEG wissen sollten
Ein Smart Store in einer Gemeinschaftsfläche ist eine Entscheidung des Hauses: Vertrag, gemeinsame Fläche, Strom, Versicherung und Nutzungsregeln. Ein Bewohner, der aus der eigenen Wohnung verkauft, ohne etwas in Gemeinschaftsflächen aufzustellen und ohne Kundschaft im Haus, verlangt vom Haus nichts — er muss nur Mietvertrag, Hausordnung bzw. Gemeinschaftsordnung einhalten.
Wir erklären das Modell in einfacher Sprache unter HomeMarket für Wohnhäuser und in Darf man aus der Wohnung verkaufen?.
Häufige Fragen
Was ist besser: Smart Store oder HomeMarket?
Das hängt vom Ziel ab. Wenn das Haus Platz hat und einen Rund-um-die-Uhr-Service von einer Firma möchte, kann ein Smart Store passen. Wenn ein Bewohner ohne Anfangsinvestition und ohne Gemeinschaftsfläche gründen möchte und die Nachbarn lieber an der Tür beliefert werden, passt HomeMarket.
Hat das Haus etwas von HomeMarket?
Es gibt keine Umsatzbeteiligung, aber das Haus stellt auch keine Fläche, unterschreibt nichts und übernimmt keine Verantwortung. Die Bewohner gewinnen Bequemlichkeit, der Verdienst bleibt bei einem Nachbarn.
Geht beides im selben Haus?
Ja. Der Automat bedient, wer zur Gemeinschaftsfläche geht; der Laden des Nachbarn liefert an die Tür und kann Produkte anbieten, die der Automat nicht hat.
Braucht ein Smart Store einen Beschluss der Eigentümer?
Da er Gemeinschaftseigentum nutzt, ist in einer WEG in der Regel ein Beschluss nötig, in einem Mietshaus die Zustimmung des Vermieters. Die Einzelheiten hängen von der Gemeinschaftsordnung bzw. vom Vermieter ab.
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